Angelschein – Was muss man wissen / können

Fischer mit Forelle
Fischer mit Forelle. Bild: © JamesHills - pixabay.de

Nur wer einen gültigen Angelschein besitzt, darf in Deutschland seine Angel legal in öffentlichen Gewässern auswerfen. Hobby- und Sportangler wissen das und lassen sich deshalb aber den Spaß am Angeln nicht verderben. Nur Angelfreunde, die einen privaten Teich besitzen, dürfen in diesem auch ohne Angelschein angeln, ohne das dies bestraft werden kann.

Der relativ lange Weg zum Angelschein

Angelfreunde, die die offizielle Erlaubnis zum Angeln bekommen möchten, müssen bereits im Vorfeld einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehört das Ablegen der Fischereiprüfung, die auch als Angelprüfung oder Sportfischerprüfung bezeichnet wird. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Fischereiprüfung wird ein Fischereischein ausgehändigt, der als Nachweis über das erforderliche theoretische und praktische Wissen im Bereich des Angelsportes gilt.

Allerdings wird auch dieser Fischereischein nicht ohne Weiteres ausgehändigt, sondern es muss in einer Prüfung nachgewiesen werden, dass entsprechende Grundkenntnisse über den Inhalt der Fischereigesetze, die ordnungsgemäße Benutzung einer Angelausrüstung und die allgemeine Fischkunde, vorhanden sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann kann ein Gewässerschein beantragt werden, der in der Regel von den Besitzern der Gewässer ausgestellt wird, in denen geangelt werden möchte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Angelschein ausgestellt wird

Nicht in jedem Bundesland gelten die gleichen Voraussetzungen, die für die Ausstellung von einem Angelschein notwendig sind. Als ein Sonderfall gilt das Bundesland Niedersachsen, in dem auch ohne das Vorhandensein eines gültigen Fischereischeines ein Angelschein beantragt werden kann. In Niedersachsen darf deshalb auf keinen Fall „wild“ geangelt werden, ein Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung und ein Gewässerschein ist dennoch notwendig um einen Angelschein zu erhalten.

Generell gelten folgende Voraussetzungen, wenn es in Deutschland um das Ausstellen von einem Angelschein geht:

  • das Vorhandensein eines Gewässerscheines, in dem die Gewässer aufgeführt sind, in denen geangelt werden darf,
  • ein Mindestalter von 13 Jahren bei der Prüfung,
  • ein Nachweis über eine bereits bestandene Fischereiprüfung,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, denn bei der Prüfung darf kein Wörterbuch verwendet werden und
  • das Bezahlen einer Verwaltungsgebühr.

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