Boot zu fahren ist immer ein besonderes Erlebnis. Damit dieses Erlebnis aber auch wirklich Spaß und Freude bringt, muss natürlich die Ausrüstung stimmen beziehungsweise das Boot richtig motorisiert sein. Das hat wiederum zur Folge, dass eventuell eine Führerscheinpflicht besteht, um das Boot führen zu dürfen.
Der Sportbootführerschein – Die Gesetzgebung
Im Jahr 2012 wurde das Gesetz zur Regelung des Sportbootführerscheins überarbeitet und den bestehenden Gegebenheiten angepasst. Eine Änderung betrifft dabei auch die Leistung der Motoren, die ohne Führerschein genutzt werden dürfen. Allerdings bestehen hierzu für bestimmte Wasserstraßen Ausnahmen. Nach der neuen Gesetzgebung dürfen auf deutschen Gewässern Motoren mit einer Leistung von bis zu 11 kW oder 15 PS ohne Führerschein an Sport- und Freizeitbooten genutzt werden, die eine Gesamtlänge von 15 m nicht überschreiten. Die Ausnahmen betreffen hauptsächlich stark wirtschaftlich genutzte Wasserwege.
Auf den folgenden Flüssen gilt eine Höchstgrenze von 5 PS:
- Aller
- Elbe
- Donau
- Fulda
- Mosel
- Rhein
- Neckar
- Main
- Main-Donau-Kanal
- Saar
- Trave
- Weser
- Werra
- Leine
- die norddeutschen Kanäle
- Elbe-Lübeck-Kanal
Zudem bestehen für praktisch alle Gewässer in Deutschland eigene Befahrensregeln, die die Höchstgrenze der führerscheinfreien Motorleistung zusätzlich beschränken können. Als Bootsführer, ob nun mit oder ohne einem führerscheinpflichtigen Motor muss die jeweilige Person mindestens 16 Jahre alt und befähigt sein, ein Motorboot zu führen.
15 PS kann man – 5 PS darf man
Mit wenigen Ausnahmen wird damit die neue Regelung der Höchstleistung von 15 PS weitgehend ausgebremst. Da die meisten Menschen an den stark befahrenen Bundeswasserstrassen wohnen und die für die neue Regelung infrage kommenden Gewässer oft abseits liegen, müssten dafür lange Anfahrtswege mit dem Bootstrailer oder ein eigener Liegeplatz in den betreffenden Gewässern in Kauf genommen werden. Theoretisch sind also 15 PS führerscheinfrei möglich, in der Praxis wird es für den größten Teil der Sportbootfahrer bei 5 PS bleiben.
Motor und Boot
Ein 15 m langes Motorboot mit einer 5 PS Maschine anzutreiben, ist durchaus möglich, jedoch wird dies bei Gegenströmung nicht unbedingt zum Vergnügen oder der Bootsinhaber scheitert völlig bei dem Versuch. Denn neben der Motorleistung des Bootes ist die Fahrleistung auch von der Rumpfform abhängig. Da hilft nur entweder ein kleineres Boot oder ein stärkerer, aber führerscheinpflichtiger Motor.
Auf ruhigen Seen, wie sie etwa im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte zu finden sind, können 5 PS sogar ein Hausboot schieben. Nicht gerade in einem atemberaubenden Tempo, aber das ist meist auch nicht beabsichtigt und aufgrund von Tempolimits auch nicht möglich. Üblicherweise wird hier der Motor nur zur Liegeplatzverlegung verwendet.
Freizeitkapitäne, die ihr Motorboot nicht zum Wohnen nutzen, sondern nur zum Vergnügen, können mit kürzeren Rumpflängen bei 5 PS Motorleistung durchaus gute Fahrleistungen erzielen. Ein etwa 5 m langes Sportboot bringt es mit einem 5 PS Motor auf rund 10 km/h. Jedoch nur auf Gewässern ohne Gegenströmung. Zudem reicht diese Geschwindigkeit nicht aus, um das Boot ins Gleiten zu bringen. Der Motor muss kräftig schieben, was sich wiederum in der Geräuschentwicklung bemerkbar macht. Ein weiteres Handicap ist die Manövrierfähigkeit des Motorbootes mit einer eher leistungsschwachen Maschine.
Schlauchboote und passende Motoren
Ein Schlauchboot kommt mit 5 PS natürlich wesentlich besser zurecht, da es höher im Wasser liegt und das Gewicht wesentlich geringer ist als bei festen Bootsrümpfen. So können hier mit 5 PS durchaus Geschwindigkeiten von 25 km/h erreicht werden, natürlich abhängig von der Beladung beziehungsweise dem Gesamtgewicht. Eine höhere Leistung des Motors bringt natürlich mehr Vortriebskraft, dies bedingt jedoch meist ein höheres Motorgewicht und eben oft die Notwendigkeit zum Sportbootführerschein*.
Bei Schlauchbooten besteht für die Hersteller die Pflicht zur Angabe der Leistungshöchstgrenze, mit der das Boot gefahren werden darf. Ein Schlauchboot mit einer Länge von etwa 3 bis 4 m ist mit einem 5 PS Motor durchaus gut ausgestattet und kann ohne weiteres sogar in Küstengewässern eingesetzt werden. Bei längeren und breiteren Schlauchbooten sollte die Motorleistung nach oben angepasst werden, da gerade bei Schlauchbooten die Manövrierfähigkeit von der Schubkraft abhängig ist. Welcher Motor zu einem Schlauchboot passt, ist abhängig von der Aufhängung und dem Gewicht des Schlauchbootes. In der Regel werden für Schlauchboote Motoren mit kurzem Schaft verwendet. Größere Boote mit über 6 m Länge benötigen eine entsprechende Motorisierung, die durchaus im Bereich von 100 PS und mehr liegen kann.
Die passende Motorleistung
Wer sich ein Boot zur Freizeitgestaltung zulegt, hat in der Regel bestimmte Vorstellungen dazu. Meist befindet sich ein befahrbares Gewässer in der Nähe und genau darauf sollten das Boot und der Motor abgestimmt sein. Fließgewässer mit starker Strömung wie die meisten Bundeswasserstrassen setzen ein eher leistungsstärkeres Motorboot voraus, wenn es wirklich Spaß machen soll. Ein 5 m Boot benötigt hier schon eine Leistung von etwa 8 bis 30 PS, denn sonst geht es Flussabwärts zwar recht flott voran, zurück jedoch kann es zur Geduldsprobe werden und mit einem untermotorisierten Boot im Wellengang großer Binnenschiffe zu schaukeln, bringt nicht wirklich viel Freude. Bei einem Bootsmotor ist die Leistung nicht unbedingt in Bezug auf die Endgeschwindigkeit wichtig. Auf den meisten Gewässern besteht so oder so ein Tempolimit. Vielmehr zeigt sich die Überlegenheit in der Schubkraft und in der Manövrierfähigkeit.
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